Dr. Klaus Peter Krause

Dr. Klaus Peter Krause

Dr. Klaus Peter Krause, 1936, ist promovierter Volkswirt und arbeitete 35 Jahre als Redakteur für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Von 1991 bis zu seiner Pensionierung Ende 2001 war er dort verantwortlich für die Wirtschaftsberichterstattung. Daneben ist er von 1994 bis Ende 2003 Geschäftsführer der FAZIT-Stiftung gewesen, die an der F.A.Z. GmbH die Mehrheit hält. Seit der deutschen Wiedervereinigung (1990) schrieb und schreibt er über das Unrecht, das auch der wiedervereinigte deutsche Staat jenen Menschen antut, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ, 1945 bis 1949) lebten und dort nach dem II. Weltkrieg, auch wenn unschuldig, als „Kriegsverbrecher und Nazi-Aktivisten“ mit Entrechtung, Verhaftung, Verschleppung, Ermordung und völliger Enteignung politisch verfolgt wurden. Dies wirft, wie auch immer man die Sache betrachtet, auf die deutschen Politiker, die an der Wiedervereinigung der BRD und der DDR beteiligt waren und den damaligen Opfern Recht und Wiedergutmachung noch immer verweigern, ein schlechtes Licht. Dr. Krause spricht im Interview mit Christian Dueblin darüber, was er vom Abdriften des deutschen Rechtsstaates hält – auch in Bezug auf die gestohlenen Steuersünder-CDs – und macht auf die Hintergründe des deutschen „Watergate“ aufmerksam.

Dueblin: Sehr geehrter Herr Dr. Krause, fast Ihr ganzes berufliches Leben lang haben Sie als Redakteur und zuletzt als Ressortleiter der Wirtschaftsberichterstattung für die FAZ gearbeitet, die weitherum als anerkannte und hochstehende Zeitung gilt. Sie waren auch Geschäftsführer der FAZIT-Stiftung. Was ist Ihres Erachtens der Stellenwert der FAZ heute?

Dr. Klaus Peter Krause: Auch wenn ich mit dem einen oder anderen meiner alten Kollegen oder der einen oder anderen Haltung der FAZ hadere, soweit sich diese dem Zeitgeist und „Mainstream“ unnötig beugt, ist die FAZ für mich auch heute noch die beste überregionale Tageszeitung in Deutschland. Das Blatt berichtet und kommentiert besonders umfassend und eingehend mit einer grossen informativen Vielfalt von Themen, bewegt sich dabei auf hohem journalistischem und intellektuellem Niveau und ist besonders unabhängig, weil die FAZIT-Stifung als Eigentümerin keinerlei redaktionellen Einfluss ausübt und das auch nicht darf.

Dueblin: Sie haben sich ihr Leben lang mit Zeitungen und mit Wirtschaft beschäftigt. Seit Ihrer Pensionierung betreiben Sie im Web einen eigenen Blog, den ich für herausragend halte und der mit vielen interessanten und kritischen Beiträgen weit über das Thema Wirtschaft hinaus brilliert und unterhält. Wie kam es zum Entschluss, sich nach der Pensionierung weiterhin auf diese Weise journalistisch zu betätigen?

Dr. Klaus Peter Krause: Das war Zufall, die Idee stammt nicht von mir selbst. Ich war sogar zögerlich, als sie an mich herangetragen wurde, weil ich mich nicht unter ständigen Schreibzwang gesetzt sehen wollte. Aber die Versuchung, sich auch auf diese Weise schreiberisch zu betätigen, war dann doch grösser. Ohnehin schrieb ich nach meiner Pensionierung auch für andere Zeitungen. Diese Arbeit war eine gute Grundlage für meinen Blog, so dass sich der zusätzlich nötige Zeitaufwand für den Blog in Grenzen halten lässt. Zum Blog bewogen haben mich junge Leute, die sich in Berlin, damals etwa 30 Jahre alt, für eine bessere deutsche Politik und für mehr Freiheit einsetzen wollten und 2007 dabei waren, eine Vereinigung mit dem Namen Zivile Koalition e.V. zu gründen. Das „Zivil“ steht für „Bürgerlich“. Da wir uns schon lange kannten, baten sie meinen FAZ-Kollegen Karl Feldmeyer und mich, beratend mitzuwirken, um unsere Kenntnisse in Politik und Wirtschaft für diese Initiative zu nutzen. Das haben wir getan und tun es weiterhin. In anderen Bürger-Initiativen, Vereinigungen und in Arbeitskreisen engagiere ich mich ebenfalls. Die Zivile Koalition ist ein Zusammenschluss von Bürgern, der sich für mehr zivilgesellschaftliches Engagement in Deutschland einsetzt. Wir treten für Reformen ein, die die Menschen in Deutschland wirklich wollen und brauchen. Wir sehen uns als Interessenvertretung der Bürger, um uns für sie gegenüber der Politik und den Medien Gehör zu verschaffen. Wir treten für alle die Bürger ein, die sich in ihrem Streben nach Freiheit und Recht, Wohlstand, Glück und Gerechtigkeit nicht von der Staatsbürokratie und der politischen Klasse repräsentiert fühlen, sondern sich von diesen behindert und ausgebeutet sehen. Auf unserer Reform-Agenda stehen Themen wie Steuerrecht, Staatsfinanzen, Gesetzesflut, Bürokratie, Familie, Bildung, Arbeitsmarkt, Wahlsystem, Föderalismus, Korruption, Rechtsstaatlichkeit, Altersversorgung, Gesundheitswesen, Pflege im Alter, Abwanderung, Einwanderung, Währung, Europäische Union, Mittelstand, Missachtung der Rechnungshöfe. Die Grundlage dafür ist mein Entwurf „Was wir wollen und warum“ von 2007, um den ich damals gebeten worden bin, also eine Art Business-Plan, wie man heute gern sagt. Näheres findet sich auf unserer Web-Seite (www.zivilekoalition.de). Ein Jahr später wurden Karl Feldmeyer und ich bewogen, mit Beiträgen in einem eigenen Blog zur Information und politischen Diskussion beizutragen. Das geschieht seit März 2008. Bald darauf gründete die Zivile Koalition auch ihre Online-Zeitung Die Freie Welt (www.freiewelt.net), wo meine Blog-Beiträge ebenfalls erscheinen. Im Blog (www.kpkrause.de) setze ich mich mit den verschiedensten Themen kritisch auseinander.

Dueblin: Was war nebst Ihrer Mentorentätigkeit Ihre Motivation, sich nach der Pensionierung und vielen Jahren der Analyse und des Schreibens weiterhin journalistisch mit schwierigen und sehr komplexen Themen abzugeben? War der Anlass auch eine gewisse Resignation oder Frustration nach 40 Jahren Analyse der politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in Deutschland?

Dr. Klaus Peter Krause: Nicht Resignation oder Frustration, sondern der Wille, als Pensionär nicht in Untätigkeit zu versinken. Dazu die Einstellung, dass sich jeder Staatsbürger verpflichtet sehen sollte, sich auf seine Weise und nach seinem Vermögen für das Wohl des Heimatlandes einzusetzen und die Mitbürger vor Schaden durch den Staat zu bewahren. Ich wollte und will nicht schicksalsergeben einer Politik zusehen, die ich für falsch und schädlich für unser Land halte, sondern sie erklärend begleiten, um andere und weniger Kundige zu informieren, wenn sie sich informieren lassen wollen. Ich möchte für „Volk und Vaterland“ weiterhin meine Kenntnisse und Möglichkeiten aktiv nutzen, so, wie ich das auch in meiner ganzen FAZ-Zeit getan habe. Das ist für mich sehr wesentlich, und deshalb war mir die Idee der jungen Menschen mit der Zivilen Koalition sehr sympathisch.

Dueblin: Es sind ganz verschiedene Themen, die Sie angehen. Ich erinnere mich an einen sehr frühen, entlarvenden Beitrag über die Hintergründe der Schweinegrippe-Politik. Auch findet man Aussagen über die Steuersünder-CDs aus der Schweiz. Schliesslich nimmt das Thema der Opfer der sowjetischen Besatzungszeit in Deutschland 1945 bis 1949 viel Raum ein. Wir kommen gleich darauf zu sprechen. Es scheinen Unrechtstatbestände zu sein, die Sie veranlassen, sich zu engagieren?

Dr. Klaus Peter Krause: Stimmt. Rechtswidrigkeiten, zumal staatliche, empören mich. Der Staat muss im Recht ein Vorbild sein. Seit der Wiedervereinigung habe ich erfahren, dass er das bei uns in Deutschland nicht (mehr) ist. Es war ein Schockerlebnis für mich, von 1990 an zu erleben, dass und wie er mit seinen Politikern, politischen Parteien und Gerichten gegen seine rechtsstaatliche Verpflichtung verstösst, unschuldigen Opfern kommunistischer Verfolgung in der Nachkriegszeit zur Rehabilitierung und möglichen Wiedergutmachung des angetanen Unrechts zu verhelfen. Als Rechtsstaat ist er damit unglaubwürdig geworden. Ich werde das nachher noch näher erläutern. Aber auch bei anderer Gelegenheit setzen sich deutsche Politiker über das Recht hinweg. Ich spreche absichtlich von „Recht“, denn auch geltende Gesetze können gegen „Recht“ verstossen, also Unrecht sein. Ein jüngstes Beispiel dafür, dass sich regierende Politiker in Deutschland nicht nur über das Recht, sondern auch über das Gesetz hinwegsetzen, sind für mich die gestohlenen und verkauften Steuersünder-CDs aus der Schweiz. Wer stiehlt und das Gestohlene veräussert, macht sich nicht nur des strafbaren Diebstahls schuldig, sondern auch der strafbaren Hehlerei. Der Käufer aber macht sich ebenfalls der Hehlerei schuldig, vor allem dann, wenn er weiss, dass es sich um Diebesgut handelt. Dies trifft auch für den Ankauf der gestohlenen CDs mit ihrem Inhalt zu. Die wahrscheinliche Tatsache, dass die CDs Namen von Menschen preisgeben, die in Deutschland auf strafbare Weise Steuern hinterzogen haben, ist für diese Feststellung ohne Belang: Auch wenn diese Menschen gegen Steuergesetze verstossen haben, rechtfertigt dies nicht, dass auch der Staat einen Gesetzesverstoss begeht. Dass es staatliche deutsche Stellen trotzdem getan haben, ist auch unter deutschen Politikern umstritten und auf Ablehnung gestossen. Es gab von massgeblichen Politikern, vor allem aus dem CDU- und FDP-Lager, Kritik zum Kauf der CDs. Wolfgang Schäuble als Bundesfinanzminister und Angela Merkel als Bundeskanzlerin haben sich jedoch darüber hinweggesetzt und unterstützen damit eine Unrechtstat. Ein grosser Teil der Bevölkerung in Deutschland findet es sogar gut, dass solche gestohlenen Daten vom Staat gekauft werden. Diese Menschen haben offensichtlich ein gestörtes Rechtsempfinden, aber für viele Politiker stellen sie zu gewinnende oder zu verlierende Wählerstimmen dar. Ich messe den Staat mit den gleichen Massstäben, mit denen er seine Bürger misst. Und er muss Vorbild sein. Der deutsche Staat ist in diesem Fall für Recht und Ordnung kein Vorbild.

Dueblin: Nun gibt es Handlungen des deutschen Staates, die Sie schon vor vielen Jahren in FAZ-Beiträgen beschrieben haben und ebenfalls als Unrecht einstufen, die jedoch noch eine ganz andere Dimension aufweisen als die Steuersünder-CDs. Das Thema Sowjetische Besatzungszeit in Deutschland (SBZ) und der Umgang des Staates mit Opfern der „Boden und Industriereform“ der Jahre 1945 bis 1949 beschäftigt Sie seit vielen Jahren. Diese Opfer sind offensichtlich nie für das Unrecht, das man ihnen angetan hat, entschädigt worden. Einer Ihrer FAZ-Beiträge war überschrieben mit „Das deutsche Watergate“. Ich möchte Sie bitten, dieses Deutsche Watergate zu beschreiben.

Dr. Klaus Peter Krause: Diese Überschrift stammt nicht von mir. Der Beitrag stand als Aufmacher im Feuilleton (FAZ vom 29. März 2003). Er stellte vor, was die Politikwissenschaftlerin Constanze Paffrath in ihrem Buch über den sogenannten Restitutionsausschluss im Prozess der Wiedervereinigung geschrieben hat. Es geht darin um den schweren Politik- und Rechtsskandal, weil die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl nachweislich fälschlich behauptet hatte, sie dürfe den einstigen Opfern die damals enteigneten Vermögenswerte (Häuser, Betriebe, Fabriken, Schlösser, Grundstücke, Agrar- und Forstland, Kunstschätze) nicht zurückgeben. Das habe die Sowjetunion zur Bedingung für ihre Zustimmung zur deutschen Wiedervereinigung gemacht. In dem Buch wird nachgewiesen, was ich zuvor in der FAZ schon aufgedeckt hatte: dass die Sowjetunion das Rückgabeverbot nicht verlangt hat, dass die Bundesregierung den Bundestag und die Öffentlichkeit wider besseres Wissen, also absichtlich darüber getäuscht hat und dass sie, selbst wenn das Rückgabeverbot als unabdingbar verlangt worden wäre, diesem Verlangen (gemessen am Grundgesetz und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts) nicht hätte entsprechen dürfen. Ich selbst fasste diesen Skandal in jenem Beitrag über das Paffrath-Buch unter anderem mit diesem Satz zusammen: „In seiner Dimension und in der Schwere der Verletzung von Grundrechten und von Pflichten stellt er den amerikanischen Watergate-Skandal von 1974 weit in den Schatten.“ Doch gebe es zwischen beiden noch einen anderen Unterschied: Immerhin habe die Berichterstattung und Kommentierung über „Watergate“ zwei Jahre lang international die Medien beherrscht, auch seien die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden, doch bei diesem unvergleichlich gewaltigeren Politik- und Rechtsskandal in Deutschland sei alles dies nicht geschehen. Zwar war der Watergate-Fall in den USA dort damals politisch sehr brisant, aber, wenn man ihn mit diesem deutschen Skandal vergleicht, von weit geringerer rechtlicher Bedeutung. Deshalb ist der Name „Watergate“ für mich eine Verharmlosung des deutschen Skandals. Auch geht es keineswegs darum, die besagten Opfer der SBZ-Zeit für das ihnen angetane Unrecht zu „entschädigen“, sondern sie von dem falschen, ehrenrührigen Vorwurf „Kriegstreiber und Nazi-Aktivist“ zu befreien, sie also zu rehabilitieren und wieder in ihre wegen des Vorwurfs entzogenen Rechte einzusetzen, ihnen also auch ihr Eigentum zurückzugeben, soweit es noch verfügbar ist. Aber verfügbar ist es heute meist nicht mehr, weil es der deutsche Staat an Fremde verhökert hat, obwohl es ihm nicht zustand. Er darf daher auch, wie das Kammergericht in Berlin entschieden hat, ungestraft der Hehlerei bezichtigt werden.

Dr. Klaus Peter Krause (c) Dr. Klaus Peter Krause

Dr. Klaus Peter Krause (c) Dr. Klaus Peter Krause

Dueblin: Was ist bei der Deutschen Wiedervereinigung Ihres Erachtens falsch gelaufen, bzw. wo wurden politische Fehler gemacht und das Unrecht, von dem Sie sprechen, zum Leid der betroffenen Menschen „verankert“?

Dr. Klaus Peter Krause: Damals vor 20 Jahren als sich die Deutsche Wiedervereinigung abzeichnete, war es für die Opfer und ihre Familien selbstverständlich, dass sie ihr in der SBZ-Zeit entzogenes Eigentum zurückbekommen würden. In den Jahrzehnten vor 1989/90 hatten sie sich von einer breiten politischen Mehrheit darin unterstütz gesehen. Doch packte sie bald Entsetzen, als ihnen klar wurde, dass eine Rückgabe, die fälschlich und irreführend meist Restitution genannt wird, keineswegs beabsichtigt war. Das Unglück für sie begann mit der Gemeinsamen Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990, vereinbart von den Regierungen der BRD und DDR. Dort lasen sie: „Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen. Die Regierung der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik sehen keine Möglichkeit, die damals getroffenen Massnahmen zu revidieren.“ Die Bundesregierung nahm dies „im Hinblick auf die historische Entwicklung zur Kenntnis“, äusserte dabei aber die „Auffassung“, eine „abschliessende Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen“ müsse einem künftigen gesamtdeutschen Parlament vorbehalten bleiben. An sich zwar sind diese Sätze in ihrem Wortlaut nicht zu beanstanden, was näher zu erläutern hier zu weit führen würde. Aber die massgeblichen Politiker und später die Gerichte stellten sie als „Restitutionsverbot“ dar und wollten darunter ein „Rückgabeverbot“ für die entzogenen Vermögenswerte verstanden wissen.

Dueblin: Der Begriff „Reform“, oft noch begleitet vom Wort „demokratisch“, mutet zynisch an angesichts der damit verbundenen politischen Verfolgung einer ganzen Bevölkerungsschicht durch schwerste Menschenrechtsverletzungen. Wie gingen diese „Reform-Enteignungen“ damals vor sich?

Dr. Klaus Peter Krause: Unter dem Deckmantel einer sogenannten „Reform“ als „Bodenreform“ und „Industriereform“ getarnt liess sich dieses Vorgehen, dieser kommunistisch geführte Klassenkampf, politisch gut verkaufen. Aber eine Reform im rechtsstaatlichen Sinn, war es natürlich überhaupt nicht. Die verfolgte Bevölkerungsgruppe musste Haus und Hof binnen Stunden verlassen, durfte nur das Nötigste mitnehmen, wurde meist auch verhaftet, in geheimen Schnellverfahren abgeurteilt, verschleppt, umgebracht, verlor sämtliches Vermögen. Für alle Familienmitglieder galt Sippenhaft wie einst für die Familien der Hitler-Attentäter während der Nazi-Herrschaft.

Allerdings wurde nicht nur unter der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet und „reformiert“. Auch unter den drei westlichen Besatzungsmächten geschah das. Auch hier wurde Land umverteilt, freilich sehr begrenzt. Aber eben nicht als Klassenkampf, sondern nur, um die tatsächlichen Nazis und Kriegsverbrecher zu bestrafen. Rechtskräftig Verurteilte kamen für Jahre in Arbeitslager, und auch ihr Vermögen wurde eingezogen. Es war die Zeit der „Entnazifizierung“, nahezu alle wurden überprüft. Aber nach der Gründung der BRD 1949 und dem Erlass des Grundgesetzes (GG) wurde ein Gesetz geschaffen, das dafür sorgen sollte, dass diejenigen, die unter der Ägide der westlichen Siegermächte zu Unrecht als Nazis und Kriegsverbrecher angeklagt und verurteilt wurden – die Betroffenen hatten sich ursprünglich nicht verteidigen dürfen – sich nunmehr zur Wehr setzen konnten. Das ermöglichte Menschen, die sich als unbelastet und unschuldig betrachteten, Beweise für ihre Unschuld vorzulegen. Gelang der Beweis, bekamen diese Menschen ihr eingezogenes Vermögen zurück.

In der sowjetischen Besatzungszone lief das ganz anders. Hier wurde aus dieser durchaus gerechtfertigten Bestrafung der an der Kriegsschuld und an den Greueltaten beteiligten Personen anders als im westlichen Besatzungsteil Deutschlands eine politische und pauschale Verfolgung einer ganzen politischen Klasse von Menschen. Sie konnten sich nicht wehren, konnten die Beschuldigungen später auch nicht Dank eines Gesetzes entkräften. Denn den Kommunisten in der SBZ ging es darum, eine gesellschaftliche Klasse von Menschen auszurotten, die nicht in die kommunistische Ideologie der Sowjets und ihrer deutschen Mitläufer passten, allen voran Industrielle, Unternehmer des Mittelstands, Gewerbetreibende, Adlige und Grossgrundbesitzer, also die grossbürgerliche Klasse. Diese vielen verfolgten Menschen waren nahezu vogelfrei. Das war alles andere als nur eine „Boden- und Industriereform“.

Dueblin: Unter diesen Menschen dürfte es auch viele Nazigegner gegeben haben. Von wie vielen betroffenen Menschen sprechen wir?

Dr. Klaus Peter Krause: Nach meinen Archivunterlagen handelt es sich um rund 610 000 Fabrikbesitzer, mittelständische Unternehmer und einzelverfolgte Personen sowie um 7 136 Grosslandwirte mit jeweils über 100 Hektar, 4 278 kleinere Landwirte mit unter 100 Hektar, insgesamt also über 621 000 Menschen. Aber zusammen mit ihren Familienmitgliedern sind es mindestens dreimal so viel, also mehr als 1,8 Millionen. Rund weiteren 70 000 Familien hat der gesamtdeutsche Staat das einst zugeteilte und geerbte Bodenreformland nachträglich und entschädigungslos wieder abgenommen, um es aus fiskalischen Gründen ebenfalls zu verkaufen. Die Opfer in der Industrie und im gewerblichen Mittelstand werden in der öffentlichen Diskussion oft leider gar nicht erwähnt. Das Bundesfinanzministerium hat im Jahr 2000 aus dem Kreis der Opfer mit Vermögensentzug rund 625 000 Rückgabeanträge registriert. Darin enthalten sind aber auch die Anträge jener Menschen, die der DDR-Staat verfolgt und um ihr Vermögen gebracht hat. Denn auch in der DDR-Zeit sind unrechtmässige Enteignungen vorgekommen. Aber diese Enteignungen durften nach 1990 „rückgängig“ gemacht werden. In solchen Verfahren wurde und wird dieses Eigentum zurückgegeben. Darin sehen die Opfer der SBZ-Zeit zu Recht eine Ungleichbehandlung und schwere Diskriminierung: Wer durch die DDR sein Eigentum verlor, bekommt es zurück, wer es als Unschuldiger und politisch schwer Verfolgter in der Besatzungszeit verlor, bekommt es nicht. Das ist rechtswidrig und darf in einem Staat, der vorgibt, Rechtsstaat zu sein, nicht geschehen.

Dueblin: Viele dieser Opfer scheinen in der Wiedervereinigung Deutschlands einen Hoffnungsschimmer gesehen zu haben und sind arg enttäuscht worden.

Dr. Klaus Peter Krause: Die Wiedervereinigung war tatsächlich der Moment, bei dem viele der einstigen Opfer oder deren Nachfahren Hoffnung schöpften. Bis dahin hatte es Hoffnung nicht gegeben. Eine Wiedervereinigung galt als nicht möglich. Sie wurde in der Bundesrepublik auch gar nicht mehr betrieben, sie war politisch sogar ungelegen. In der DDR ohnehin. Es kam dann, wie wir wissen, unversehens anders. Aber die Hoffnung der SBZ-Opfer wurde in der Tat bitter enttäuscht.

Dueblin: Warum hat ihnen der deutsche Staat unter der Regierung von Helmut Kohl die Rückgabe des widerrechtlich entzogenen Eigentums verweigert?

Dr. Klaus Peter Krause: Der Hauptgrund war ein fiskalischer. In der DDR lag alles am Boden. Die Fabriken waren veraltet und marode, die Häuser heruntergekommen, die Strassen abgenutzt und Schlaglochstrecken. Es war rundum ein ruiniertes Land. Hier war ein riesiger Wiederaufbau zu finanzieren. Dazu kam die in der DDR versteckte Arbeitslosigkeit. Wohin mit den überflüssigen Arbeitskräften? Wie ihre Arbeitslosigkeit finanzieren? Wie die DDR-Rentner? Wie die Umstellung der DDR-Währung auf die D-Mark? Über diese gewaltigen Kosten der Wiedervereinigung und die damit verbundene Finanzierungsaufgabe musste sich die Regierung zwangsläufig Gedanken machen. Hierbei kam es zu der Idee, das geraubte Vermögen, also die Ländereien, Fabriken, Grundstücke und Häuser, die DDR-Staatseigentum („Volkseigentum“) geworden waren, in gesamtdeutscher Staatshand zu belassen, um sie verkaufen zu können. Mit dem Verkaufserlös sollten dann die Kosten der Deutschen Einheit bestritten werden. Diese Rechnung ging, wie wir heute wissen, überhaupt nicht auf. Der Verkauf endete in einem Desaster, denn der Staat musste am Ende sogar drauflegen.

Dueblin: Das würde bedeuten, dass die Deutsche Einheit auf Kosten der damals enteigneten Menschen zumindest teilfinanziert worden ist oder teilfinanziert hätte werden sollen?

Dr. Klaus Peter Krause: Das stimmt, auch wenn es öffentlich ungern zugegeben wird.

Dueblin: Es waren an diesem Wiedervereinigungsprozess sehr viele sehr bekannte Politiker beteiligt. Ganz oben natürlich der ehemalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, aber auch der anfangs erwähnte, heutige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Roman Herzog, der ehemalige Vorsitzende der CSU Theo Waigel, der erste demokratische gewählte Ministerpräsident der DDR Lothar de Maiziere und Günther Krause, der Parlamentarische Staatssekretär des Ministerpräsidenten der DDR, um nur einige zu nennen. Sie haben in FAZ-Artikeln schwere Vorwürfe gegen beteiligte Personen erhoben, allen voran gegen Dr. Helmut Kohl, den sie, wie viele andere, der Lüge bezichtigten. Was war der Grund für diesen harten Vorwurf?

Dr. Klaus Peter Krause: Der Grund ist die Behauptung von der vorgeblichen, schon erwähnten sowjetischen Bedingung. Sie lautete nach Darstellung der Bundesregierung, eine Wiedervereinigung sei nur dann möglich, wenn die „Bodenreform“ der Jahre 1945 bis 1949 nicht rückgängig gemacht würde. Die „Industriereform“ fiel dabei meist unter den Tisch, aber auch sie war damit gemeint. Diese Bedingung hat die Regierung als ein Rückgabeverbot dargestellt, auch Helmut Kohl. Dies hat er am 30. Januar 1991 im Bundestag bekräftigt: „Der Fortbestand der Massnahmen zwischen 1945 – 1949 wurde von der Sowjetunion zu einer Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht. Ich sage klar: Die Einheit Deutschlands durfte an dieser Frage nicht scheitern.“ Aber das ist eine bewusste Falschdarstellung und Irreführung. Die Sowjetunion hatte lediglich das verlangt, was jede Siegermacht in Nachkriegsverträgen verlangt: Sie will für ihre Rechtsverstösse völkerrechtlich nicht belangt werden. Nur dieses Indemnitätsverlangen ist die sowjetische Bedingung gewesen. Sie als Rückgabeverbot hinzustellen, ist eine Täuschung, eine Lüge. Den Russen war es völlig egal, wie Deutschland mit den Opfern umgehen würde, das war deutsche Angelegenheit, nicht mehr ihre, die Vermögen lagen auf deutschem Staatsgebiet.

Dueblin: Russland rehabilitiert seit vielen Jahren Menschen, die damals zu Unrecht enteignet und verfolgt worden sind. Letztes Jahr sind offensichtlich auf einen Schlag über 10’000 Menschen aus dieser Zeit rehabilitiert worden.

Dr. Klaus Peter Krause: Das ist richtig. Die Unterlagen dieser Zeit zwischen 1945 und 1949 sind alle in russischen Archiven verfügbar. Die Namen und Fakten wurden damals mit einer schon fast preussisch anmutenden Akribie gesammelt. Die russische Militär-Oberstaatsanwaltschaft in Moskau hat die damaligen Urteile gegen 10 091 Deutsche überprüft. Dabei hat sich ergeben, dass über 90 Prozent dieser Urteile rechtswidrig gewesen waren und die Staatsanwaltschaft die Opfer daher rehabilitiert hat. Russland leistet damit einen grossen Beitrag an Wiedergutmachung. Aber ausgerechnet Deutschland gegenüber den eigenen Landsleuten nicht. Im Gegensatz zu jenen Beschuldigten, die damals nach dem Krieg bei der Entnazifizierung durch die westlichen Siegermächte ihre Unschuld beweisen durften, wird im heutigen wiedervereinigten Deutschland die Rehabilitierung verweigert, denn dann müsste der Fiskus die Vermögenswerte, falls noch verfügbar, zurückgeben oder im anderen Fall den Verkaufserlös herausrücken..

Dueblin: Es gab bei der Absegnung des Einigungsvertrages und der damit verbundenen Änderungen im GG viele Politiker, die sehr skeptisch waren und sich abgesichert haben.

Dr. Klaus Peter Krause: Ja, 112 von damals 490 anwesenden Bundestagsabgeordneten haben bei der Ratifizierung des Einigungsvertrages am 20. September 1990 in einer Protesterklärung schriftlich niedergelegt, dass sie dem Vertrag nur deshalb zustimmen, um die deutsche Einheit nicht zu gefährden. Sie lehnten es ausdrücklich ab, das Unrecht gegenüber den SBZ-Opfern fortzuschreiben. Sie fühlten sich überrumpelt, vergewaltigt und hatten grosse rechtliche Bedenken. 47 stimmten gegen den Vertrag.

Dueblin: Die Verhältnisse waren 1989 und 1990 sehr komplex und es war nicht abzusehen, was noch alles hätte passieren können. Viele DDR-Bürger hatten auch Angst, ihr Eigentum an ehemalige Opfer zu verlieren.

Dr. Klaus Peter Krause: Aber diese Angst wurde geradezu geschürt, vor allem von Lothar de Maiziere, dem ersten und letzten frei gewählten DDR-Ministerpräsidenten, aber auch auf westdeutscher Seite. Der Bundesregierung kam dieses Angstargument aus fiskalischen Gründen natürlich sehr gelegen. Man befürchtete in der Tat, dass diejenigen DDR-Bürger, die noch Bodenreformland besassen, dieses wieder herausrücken mussten. Lothar de Maiziere hat mit dieser Befürchtung gespielt und versucht, daraus eine DDR-Bedingung zur Wiedervereinigung zu machen. Aber die erste frei gewählte Volkskammer und auch er selbst hatten gar keine andere Wahl, als der BRD beizutreten. Sie konnten so einige Bedingungen gar nicht mehr stellen, weil sie politisch zu sehr geschwächt waren. Die Volkskammer wäre schlicht von der Bevölkerung gestürmt worden, hätte sie sich nur wegen der Nichtrückgabe von Bodenreformland als Bedingung gegen die Wiedervereinigung ausgesprochen. Die Menschen in der DDR wollten zur BRD und zur D-Mark. Die Parole war: „Wenn die D-Mark nicht zu uns kommt, dann gehen wir zur D-Mark.“ Die Grenze war ja nun offen.

Dueblin: Viele Gerichte haben sich mit dem Thema auseinandergesetzt, auch der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der EGMR. Die Opfer sind in der Regel alle unterlegen. Wie erklären Sie sich das?

Dr. Klaus Peter Krause: In allen Köpfen geistert nach wie vor die verfälschte sowjetische Bedingung herum, auch in denen der Richter. Von Politikern und Parteien wird sie geradezu gepflegt. Es ist unglaublich schwierig, diese verfälschte Bedingung in das wahre Licht zu rücken. Rückgabe des Eigentums oder Erlösauskehr sind politisch und fiskalisch nicht gewollt. Eine amtliche, eine staatliche Richtigstellung gibt es daher nicht. Das haben die Richter verinnerlicht. Sie beugen sich dem Zeitgeist und Mainstream, obwohl die gesetzlichen Regelungen Rehabilitierung und dann Rückgabe oder Erlös nicht nur ermöglichen, sondern sogar gebieten. Doch den Regelungen zu folgen und zu entscheiden, was politisch nicht gewollt ist, schadet der Karriere. Ein Verwaltungsrichter in Dresden, der das zugunsten von „Alteigentümern“ versucht hat, auch mit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, wurde wenig später an ein Registergericht versetzt, wo er keinen politischen Schaden mehr anrichten kann. Mit juristischer Raffinesse und Spitzfindigkeit legen die Gerichte die Gesetzeslage, die zugunsten der Opfer an sich richtig ist, so aus, dass das gewollte Ergebnis herauskommt. Ich nenne das Rechtsbeugung. Nur in besonders gelagerten Einzelfällen sind Rückgabe oder Erlösauskehr gelungen. Doch würde es hier zu weit gehen, die individuell verschiedenen Fallgruppen und daher sehr unterschiedlichen Rechtsfälle beschreiben zu wollen. Die Sache ist sehr komplex und erfordert hohes juristisches Spezialwissen.

Dueblin: Die Rehabilitierungen in Russland haben wieder Hoffnung für die Opfer geschaffen. Was, denken Sie, könnten diese Rehabilitierungen bewirken?

Dr. Klaus Peter Krause: Bisher bewirken sie das Rechtmässige und Gewünschte nicht, könnten und müssten es aber. Die deutsche Haltung lautet: Die Russen können rehabilitieren, wen immer sie wollen, aber dann handelt es sich lediglich um eine moralische Rehabilitierung, die keine Verpflichtung zur Rückgabe oder Erlösauskehr nach sich zieht. Das ist natürlich eine absurde Haltung, denn „moralisch“ ist eine Rehabilitierung per se, wurde doch zuvor jemand zu Unrecht verurteilt. Zur Rehabilitierung gehört die Wiedergutmachung des vermögenswirksamen Unrechts zwingend dazu. Wer sie verweigert, handelt rechtsstaatswidrig.

Dueblin: Sehr geehrter Herr Dr. Krause, was wünschen Sie den betroffenen Menschen und wo sehen Sie allfällige Möglichkeiten zur Lösung des Problems?

Dr. Klaus Peter Krause: Um die Gerichte zur Umkehr zu bewegen, müsste der Gesetzgeber im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz einen absichtsvoll fehl gedeuteten, aber auch überflüssigen Satz streichen. Das aber wird der Gesetzgeber nicht tun. Einen anderen Weg versucht der Anwalt Dr. Thomas Gertner zu beschreiten. Nötig ist dafür ein Gesetz zur abschliessenden Entnazifizierung auch für die fünf neuen Bundesländer. Er will ein solches Gesetz über das Bundesverfassungsgericht erzwingen. Ich wünsche ihm und den Opfern damit Erfolg, fürchte aber, dass ihm das Gericht nicht folgt. Wie schon so oft bei anderen Verfassungsklagen.

Dueblin: Sehr geehrter Herr Dr. Krause, ich bedanke mich herzlich für dieses Gespräch und wünsche Ihnen bei Ihren journalistischen Tätigkeiten weiterhin viel Erfolg!

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